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Am 23. November 2023 läuft die Frist für das Vernehmlassungsverfahren ab

 

Bundesrat schwächt das «Recht auf gewaltfreie Erziehung» massiv ab

 

Die von den Eidgenössischen Räten mit grosser Mehrheit angenommene Motion (Nr. 19.4632) beauftragte den Bundesrat für Kinder ‘das Recht auf gewaltfreie Erziehung’ im Zivilgesetzbuch (ZGB) zu verankern.

 

Der Bericht des Bundes und der Vorentwurf des Gesetzestextes setzen die Motion indessen bei falscher Ausgangslage (Ziff.1 der Vernehmlassung) nicht wirklich um.

 

Einerseits verzichtet die vorgeschlagene Norm mit nicht stichhaltiger Begründung das Recht auf gewaltfreie Erziehung ausdrücklich im Gesetz zu verankern (Ziff. 2 der Vernehmlassung).

 

Andererseits will sich der Bund im Bereich der absolut notwendigen Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagnen nicht engagieren (Ziff.3 der Vernehmlassung).

 

Aus unserer Sicht muss der Bundesrat die Vorlage tiefgreifend überarbeiten.

 

> Vollständige Stellungnahme an den Bundesrat

 

 

Wir haben das Ziel erreicht!

 

Es ist geschafft: Das Gebot der gewaltfreien Erziehung von Kindern hält Einzug ins Zivilgesetzbuch. Am 15. Dezember sagte der Ständerat mit 27 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen JA zur Motion von Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach (Mitte/FR); der Nationalrat hatte sie schon vor gut einem Jahr gutgeheissen. Ein Glanzresultat!

 

Eine lange Geschichte hat ihren Höhepunkt erreicht: Über nunmehr 15 Jahre haben Parlamentarierinnen immer wieder Vorstösse eingereicht, die eine Verankerung der gewaltfreien Erziehung im ZGB forderten: Doris Stump (SP, 2005), Jacqueline Fehr (SP, 2007), Yvonne Feri (SP, 2013); Chantal Galladé (SP, 2015), Géraldine Marchand-Balet (CVP, 2018) und zu guter Letzt Christine Bulliard-Marbach (Mitte, 2019). Zahlreiche Menschen und Organisationen haben sich für dieses Ziel eingesetzt, im Tessin, in der Romandie, in der Deutschschweiz.

 

Obwohl der Bundesrat sämtliche Vorlagen immer wieder ablehnte, gelang es endlich, das ganze Parlament für ein JA zu einem Gesetz zu gewinnen. Ständerat Andrea Caroni (FDP/AR) formulierte seinen Meinungsumschwung in der Debatte so: «Mein erster Gedanke war, dass ein Gesetz nichts bringt, aber inzwischen komme ich zum Schluss, dass es doch einen Nutzen haben könnte.»

 

Und so muss sich nun der Bundesrat dem National- und Ständerat fügen. Er wurde beauftragt, ein Gesetz für die gewaltfreie Erziehung auszuarbeiten. Und seit wir wissen, dass Elisabeth Baume-Schneider im Januar 2023 Karin Keller-Sutter (KKS) als Bundesrätin im Justizdepartement ablösen wird, bestehen gute Chancen, dass die Erarbeitung eines Gesetzes ein gutes Resultat ergeben könnte. Denn KKS hat in den letzten Jahren, als sie Justizministerin war, alles dafür getan, um ein Gesetz zu blockieren: In ihrem Departement, im Nationalrat und zuletzt im Ständerat. Sie hat verloren. Und das ist auch gut so, denn die Schweiz wurde von der Uno in der Vergangenheit mehrfach gerügt, weil sie nicht bereit war, ein Gesetz für die gewaltfreie Erziehung zu verankern.

 

Interview auf SRF:
Recht auf Gewaltfreiheit:
Christine Bulliard-Marbach: «Wir reden nicht von einer einzigen Ohrfeige»
Hier anschauen

 

 

Demnächst keine Ohrfeigen mehr?

 

Am 14. Dezember 2022 kommt die Motion für die gewaltfreie Erziehung Nr. 19.4632 in den Ständerat. Eingereicht hat sie Mitte-Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach am 20. Dezember 2019. Der Nationalrat nahm die Motion im letzten Herbst mit 111 : 79 Stimmen an. Nachdem die Rechtskommission des Ständerates der Motion grossmehrheitlich zustimmt hat (dies obwohl der Bundesrat vorgängig die Motion ablehnte), könnte nun auch der Gesamtständerat der Vorlage zustimmen.

Mitglieder des Ständerates

 

Was soll in diesem Gesetz stehen; Ausgangslage für ein Gesetz stellt der Motionstext dar:

Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern:

"Der Bundesrat wird beauftragt, im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) einen Artikel aufzunehmen, indem für Kinder das Recht auf gewaltfreie Erziehung verankert wird. Unsere Kinder müssen vor körperlicher Bestrafung, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Massnahmen geschützt werden"

 

Vergleich Deutschland; bestehender Artikel im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Art. 1632

2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

 

  • Artikel in der SonntagsZeitung vom 27. November 2022

    Am 4. November 2022 entschied die Rechtskommission  anders: 
    Sie ist mit dem Bundesrat nicht einverstanden, wonach Kinder und Jugendliche mit den geltenden Gesetzen ausreichend vor Gewalt in der Erziehung geschützt seien. Im Gegenteil, die Kommission folgt unserer Argumentation: Sie findet, dass mit einem Gesetz für gewaltfreie Erziehung im Zivilgesetzbuch ein "starkes Zeichen gegen alle Formen von Gewalt gegen Kinder (Ohrfeigen, Schläge auf den Hintern, Klapse usw.) gesetzt und damit ein gesellschaftlicher Sinneswandel" herbeigeführt werden könnte. 

    ENDLICH ein JA

    Der langen Rede kurzer Sinn: Die Rechtskommission hat mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen die von Nationalrätin Bulliard-Marbach eingereichte Motion  19.4632  («Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern») angenommen .

    Das ist ein grossartiges Resultat. Endlich, nach so vielen Aufs und Abs besteht also die Chance, dass nun auch der Ständerat (der Nationalrat hat bereits zugestimmt) - vermutlich in der kommenden Wintersession - Ja sagt zu einem Gesetz für die gewaltfreie Erziehung im ZGB. 

 

 

Bundesrat lehnt erneut die gesetzliche Verankerung der gewaltfreien Erziehung ab

 

Heute verabschiedete der Bundesrat den Postualtsbericht (Postulat) zur gewaltfreien Erziehung. Danach empfiehlt er der Rechtskommission des Ständerates, die Motion Nr. 19.4632 "Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern" abzulehnen.


Obwohl der Nationalrat mit 111 zu 79 Stimmen im September 2021 die Motion von CVP-Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach deutlich angenommen hat, soll nun die Motion abgelehnt werden.

 

Wir sind enttäuscht und verwundert: Der Entscheid des Bundesrates zeigt, dass er trotz  mehrmaligen Empfehlungen von verschiedenen UN-Gremien für die Rechte des Kindes und zahlreicher Studien zur Gewalt an Kindern in der Schweiz nichts gelernt hat.

 

Wir zählen nun auf die Klugheit des Ständerates im November. Wir hoffen, dass er der Motion zustimmt, damit auch die Schweiz endlich ein Gesetz hat, das Gewalt an Kindern untersagt, so wie das die meisten europäischen Länder tun.

 

Medienmitteilung

Anmerkungen zum Bericht des Bundesrates

Medienmitteilung des Bundes

 

 

Rechtskommission Ständerat: Bericht des Bundesrates abwarten

 

Ende Februar hat die Rechtskommission des Ständerates die Motion Nr. 19.4632 "Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern" beraten. Resultat: Die Kommission möchte, so steht es in der Medienmitteilung des Bundes, den Bericht zum ebenso hängigen Postulat und die verschiedenen vom Bundesrat präsentierten Lösungsvarianten abwarten, bevor sie sich festlege, wie dem Schutz von Kindern vor Gewalt in der Erziehung am besten entsprochen werden könne. Erst dann wird der Ständerat über die Motion "Gewaltfreie Erziehung im ZGB" befinden.

 

Der Bericht des Bundesrates zum Postulat wird voraussichtlich im Sommer 2022 vorliegen. Die Kommission wird die Beratung der Motion wohl erst in der Herbst-Session weiterzuführen. Zum Verein GEWALTFREIE ERZIEHUNG sagte BJ-Direktor Michael Schöller: "Wir sind an der Arbeit und werden Sie informieren". Der Verein hat das Amt um ein Hearing gebeten, damit seine Argumente gegebenfalls in den Bericht einfliessen können. Hier warten wir auf eine Antwort.

 

Etappensieg: Nationalrat sagt Ja zu einem Gesetz für die gewaltfreie Erziehung

 

Am 30. September 2021 nahm der Nationalrat mit 111 zu 79 Stimmen die Motion von CVP-Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach an! Sie verlangt, dass die gewaltfreie Erziehung im ZGB festgeschrieben wird. Das Geschäfts steht nun am 17. Februar 2022 auf der Traktandenliste der Rechtskommission des Ständerates.

 

Wir sammeln weiter Unterschriften für unsere Petition an den Bundesrat und Ständerat, um dieses Ziel zu erreichen. Bis heute sind es 10'500 Menschen, die diese Petition unterschrieben haben.

 

R ü c k b l i c k

 

Im Dezember 2020 stimmte das Bundes-Parlament einem anderen Vorstoss in Bern, einem Postulat von Christine Bulliard-Marbach, zu. Dieses Postulat beauftragt den Bundesrat zu überlegen, wie dem Anliegen - im ZGB den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung zu verankern - entsprochen werden kann. Es ist ein Zwischenschritt, aber in die richtige Richtung. Wenn der Ständerat jedoch der Motion Bulliard-Marbach zustimmt, wird dieses Postulat hinfällig.

 

Seit 2006 bemühen sich zahlreiche Parlamentarierinnen mittels diverser Vorstösse darum, dass die gewaltfreie Erziehung im Zivilgesetzbuch verankert werden:

 

Anträge im Bundeshaus:

  • Motion Nr. 19.4632 "Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern", eingereicht am 20. Dezember 2019 von CVP-Nationalrätin Christine Buillard-Marbach, FR hier Die Motion wurde im Dezember 2021 im Nationalrat mit 111 zu 76 Stimmen angenommen.
  • Motion Nr. 18.3603 "Im Zivilgesetzbuch ein Verbot von Körperstrafen und anderen erniedrigenden Handlungen gegenüber Kindern verankern", eingereicht am 14.6.2018 von CVP-Nationalrätin Géraldine Marchand-Balet, VS hier erledigt (Rücktritt von Frau Marchand-Balet im September 2019)
  • Motion Nr. 15.3639 "Abschaffung des Züchtigungsrechtes", eingereicht am 18.6. 2015 von Nationalrätin Chantal Galladé, abgelehnt durch den Bundesrat am 19.8.2015; Begründung hier
  • Motion Nr. 13.3156 "Gewaltfreie Erziehung", eingereicht am 20.3.2013 von Nationalrätin Yvonne Ferri, Antwort des Bundesrates am 29.5.2013 hier
  • Anfrage Nr. 13.1022 "Gewalt in der Erziehung. Wie stoppen?", eingereicht am 15.4.2013 von Nationalrätin Jacqueline Fehr, Antwort des Bundesrates am 7.6.2013 hier
  • Interpellation Nr. 11.3528 "Körperliche Züchtigung im Namen Gottes?", eingereicht am 15.6.2011 von Nationalrätin Jacqueline Fehr, Antwort des Bundesrates 31.8.2011 hier
  • Postulat Nr. 07.3725 "Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gewalt in der Familie", eingereicht am 5.10.2007 von Nationalrätin Jacqueline Fehr, Antwort Bundesrat 7.12.2006 hier