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Bundesrat schwächt das  «Recht auf gewaltfreie Erziehung» massiv ab

Demnächst keine Ohrfeigen mehr ?

Freitag, 4. November 2022

Haben Sie den Überblick verloren? Mal sagt der Nationalrat Ja, dann der Bundesrat wieder Nein... Wer soll da noch den Durchblick behalten:

Es stimmt, vor zwei Wochen empfahl der Bundesrat der Rechtskommission des Ständerates, die Motion 19.4632  («Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern») abzulehnen. 

Heute hat die Rechtskommission  anders entschieden: 
Sie ist mit dem Bundesrat nicht einverstanden, wonach Kinder und Jugendliche mit den geltenden Gesetzen ausreichend vor Gewalt in der Erziehung geschützt seien. Im Gegenteil, die Kommission folgt unserer Argumentation: Sie findet, dass mit einem Gesetz für gewaltfreie Erziehung im Zivilgesetzbuch ein "starkes Zeichen gegen alle Formen von Gewalt gegen Kinder (Ohrfeigen, Schläge auf den Hintern, Klapse usw.) gesetzt und damit ein gesellschaftlicher Sinneswandel" herbeigeführt werden könnte. 

ENDLICH ein JA

Der langen Rede kurzer Sinn: Die Rechtskommission hat mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen die von Nationalrätin Bulliard-Marbach eingereichte Motion  19.4632  («Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern») angenommen .

Das ist ein grossartiges Resultat. Endlich, nach so vielen Aufs und Abs besteht also die Chance, dass nun auch der Ständerat (der Nationalrat hat bereits zugestimmt) - vermutlich in der kommenden Wintersession - Ja sagt zu einem Gesetz für die gewaltfreie Erziehung im ZGB. 

Wir halten durch!