
Auch in der...
erhalten Kinder häufig Prügel, aus Überforderung, Hilflosigkeit, aber auch aus Überzeugung.
- Körperstrafen schaden der Beziehung zwischen Eltern und Kind.
- Gewalt schwächt das Selbstvertrauen des Kindes und fördert aggressives Verhalten. Sie stört die soziale ...

...Schweiz
... intellektuelle und emotionale Entwicklung des Kindes.
Das ist weder halt- noch legitimierbar. Der moralische Imperativ «was du nicht willst, das man dir tut, füg auch keinem anderen zu» gilt als Grundsatz einer friedlichen Koexistenz.
Unser Argumentarium zum herunterladen hier.

Körperstrafen sind entwürdigend
Von Körperstrafe als Erziehungsmethode darf nicht die Rede sein: Entweder wir sprechen von Gewalt oder von Erziehung. Erziehung mit Gewalt ist ein Widerspruch in sich.

Nicht ins Strafrecht
Eine Ausweitung des Strafrechts ist nicht zielführend. Den Kindern und den in der Regel überforderten Eltern muss in diesen Fällen geholfen werden. Eltern dürfen nicht kriminalisiert werden. Sie sind in den allermeisten Fällen überfordert.

Erschreckende Zahlen
Die Hälfte aller Kinder in der Schweiz erlebt heute Gewalt in der Erziehung. Jedes fünfte Kind leidet unter schwerer Gewalt.
1’500 Kinder werden jährlich aufgrund von «Erziehungsmassnahmen» auf Kindernotfallstationen in Spitälern behandelt. Zahlen, die aufhorchen lassen.

Facts & Figures
- Steigende Fallzahlen von Kindesmissbrauch in der Schweiz, Sendung SRF
- 160'000 Kinder haben Eltern, die sie schlagen, SonntagsZeitung
- Kinder besser schützen, auch in der Familie, VPOD-Magazin
Die Schweiz im abseits
Am 4. Juni 2014 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Stockholm dazu aufgerufen, sämtliche Formen der Gewalt gegen Kinder, auch die Körperstrafen, in allen Ländern gesetzlich zu verankern. Auch die UN-Konvention für die Rechte des Kindes fordert in Artikel 19, das Kind müsse «gegen jede Form von Misshandlung durch seine Eltern oder andere Betreuungspersonen geschützt» werden.
Ebenso müssten «entsprechende Präventions- und Behandlungsprogramme» angeboten werden. Die Schweiz hat die Konvention als fünftletztes Land im Jahre 1997 ratifiziert. Sie hat sich verpflichtet, diese Konvention umzusetzen. Dazu gehört ein gesetzlich verankertes Recht auf gewaltfreie Erziehung von Kindern. Bis heute aber gibt es kein Gesetz in der Schweiz, das die gewaltfreie Erziehung verankert.

Weshalb braucht es einen ZGB-Artikel?
Das neue Kindesrecht im ZGB hob im Jahr 1978 das Züchtigungsrecht der Eltern zwar auf. Diese Aufhebung aber genügt nicht. Es braucht einen Artikel im ZGB, der Kindern das «Recht auf eine gewaltfreie Erziehung» festschreibt.
Ein Gesetzesartikel im ZGB entwickelt eine hohe Effizienz, wenn er von Massnahmen zur Bekanntmachung und Kampagnen zur Aufklärung und (Eltern-) Bildung begleitet wird. Eine europäische Studie zeigt auf, dass Eltern ihre Kinder weniger häufig schlagen, wenn in ihrem Land ein Verbot von Körperstrafen besteht.
Weltweit haben 67 Länder das Recht auf gewaltfreie Erziehung gesetzlich verankert. Weitere 27 Staaten arbeiten aktiv daran, ein Recht auf gewaltfreie Erziehung in ihre Gesetzgebung aufzunehmen.
Deutschland
Wir nehmen hier das Beispiel Deutschland, weil unser Nachbarland eine treffende Formulierung in sein Zivilgesetz aufgenommen hat:
«Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig». (BGB Art. 1631, Abs. 2)
Studien:
The Cycle of Violence: Examining Attitudes Toward and Experiences of Corporal Punishment in a Representative German Sample. Studie von Andreas Witt, Jörg M. Fegert, Klaus P. Rodens, Elmar Brahler, Claudia Luhrs Da Silva und Paul L. Plener; 2017
Auswirkungen des Verbots von Gewalt in der familialen Erziehung in Deutschland. Studie von Prof. Dr. Kai-D. Bussmann, 2010
International
67 Länder haben bereits ein Verbot gegen Körperstrafen gesetztlich verankert. Weitere 26 Länder sind auf dem Weg, ein Verbot einzuführen.
Welche können Sie hier nachlesen:
Global Initiative to End All Corporal Punishment
UNO
Die UN-Studie «Gewalt gegen Kinder» gibt zum ersten Mal einen Überblick über das weltweite Ausmass, die häufigsten Erscheinungsformen und die Ursachen von Gewalt gegenüber Kindern.
Über drei Jahre hat der unabhängige Experte Paulo Sergio Pinheiro im Auftrag der UN-Vollversammlung und in Zusammenarbeit mit UNICEF, der Weltgesundheits-Organisation WHO, dem UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte sowie zahlreichen Nichtregierungsorganisationen und ExpertInnen aus aller Welt Informationen zusammen getragen.
Broschüren mit den häufigsten Fragen und Antworten, herausgegeben von Global Initiative to End all Corporal Punishment of Children & Save the Children, Sweden, zum Herunterladen hier und hier
WHO
Violence against Children hier
Europarat
Council of Europe, Children's Rights: Corporal Punishment Stragety