Aktuell

In der Schweiz ist nach zahlreichen Vorstössen und anläufen endlich der Prozess für ein gesetz für die gewaltfreie erziehung im zgb angelaufen. Wo stehen wir?


17. Januar 2025

Wir wollen das «Recht auf eine gewaltfreie Erziehung» ausdrücklich im Gesetz verankert sehen; dem Bundesrat genügt es nun, einzig die Eltern (inkl. Pflegeeltern und Stiefeltern) in die Pflicht zu nehmen; jedoch nicht die ebenfalls erziehungs-berechtigten Vertreter:innen von Schulen, KITA's, Heimen, Kirchen etc. Und die Rechtskommission des Nationalrates folgt dem Bundesrat.

3. Januar 2025

Vorlage kommt in die Rechtskommission

Ein Gesetzes-Prozess dauert Jahre. Das ist mit dem Gesetz für die gewaltfreie Erziehung nicht anders.

Kurz : Wir wollen das «Recht auf eine gewaltfreie Erziehung» ausdrücklich im Gesetz verankert sehen; dem Bundesrat genügt es, einzig die Eltern (inkl. Pflegeeltern und Stiefeltern) in die Pflicht zu nehmen; jedoch nicht die ebenfalls erziehungsberechtigten Vertreter:innen von Schulen, KITA's, Heimen, Kirchen etc.

10. September 2023

Derzeit wertet der Bundesrat die Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens aus und erarbeitet eine Gesetzesvorlage.

Unsere Stellungnahme an den Bundesrat hier; 

Bundesrat schwächt das «Recht auf gewaltfreie Erziehung» massiv ab.

Der Bericht des Bundes und der Vorentwurf des Gesetzestextes setzen die Motion bei falscher Ausgangslage nicht wirklich um.

Erstens verzichtet der Bundesrat in seinerm Vorschlag - ohne stichhaltiger Begründung - auf die Festschreibung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung.

Zweitens will sich der Bund im Bereich der absolut notwendigen Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagnen nicht engagieren.

Aus unserer Sicht muss der Bundesrat die Vorlage überarbeiten.

16. Dezember 2022

Es ist geschafft: Das Gebot der gewaltfreien Erziehung von Kindern hält Einzug ins Zivilgesetzbuch. Am 15. Dezember sagte der Ständerat mit 27 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen JA zur Motion von Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach (Mitte/FR); der Nationalrat hatte sie schon vor gut einem Jahr gutgeheissen. Ein Glanzresultat!

Obwohl der Bundesrat sämtliche Vorlagen immer wieder ablehnte, gelang es endlich, das ganze Parlament für ein JA zu einem Gesetz zu gewinnen. Ständerat Andrea Caroni (FDP/AR) formulierte seinen Meinungsumschwung in der Debatte so: «Mein erster Gedanke war, dass ein Gesetz nichts bringt, aber inzwischen komme ich zum Schluss, dass es doch einen Nutzen haben könnte.»

Interview mit Christine Bulliard-Marbach, Mitte, SRF

14. Dezember 2022

Demnächst keine Ohrfeigen mehr?

Am 14. Dezember 2022 kommt die Motion für die gewaltfreie Erziehung Nr. 19.4632 in den Ständerat. Eingereicht hat sie Mitte-Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach am 20. Dezember 2019. Der Nationalrat nahm die Motion im letzten Herbst mit 111 : 79 Stimmen an. Nachdem die Rechtskommission des Ständerates der Motion grossmehrheitlich zustimmt hat (dies obwohl der Bundesrat vorgängig die Motion ablehnte), könnte nun auch der Gesamtständerat der Vorlage zustimmen.

Was soll in diesem Gesetz stehen; Ausgangslage für ein Gesetz stellt der Motionstext dar:

Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern:

Der Bundesrat wird beauftragt, im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) einen Artikel aufzunehmen, indem für Kinder das Recht auf gewaltfreie Erziehung verankert wird. Unsere Kinder müssen vor körperlicher Bestrafung, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Massnahmen geschützt werden.

Vergleich Deutschland: bestehender Artikel im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Art. 1632, 2): Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.


4. November 2022 

Die Rechtskommission entschied anders

Die Rechtskommission des Nationalrates ist mit dem Bundesrat nicht einverstanden, wonach Kinder und Jugendliche mit den geltenden Gesetzen ausreichend vor Gewalt in der Erziehung geschützt seien. Im Gegenteil, die Kommission folgt unserer Argumentation: Sie findet, dass mit einem Gesetz für gewaltfreie Erziehung im Zivilgesetzbuch ein starkes Zeichen gegen alle Formen von Gewalt gegen Kinder (Ohrfeigen, Schläge, Klappse usw.) gesetzt und damit ein gesellschaftlicher Sinneswandel herbeigeführt werden könnte.

ENDLICH ein JA

Der langen Rede kurzer Sinn: Die Rechtskommission hat mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen die von Nationalrätin Bulliard-Marbach eingereichte Motion 19.4632 («Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern») angenommen .

Das ist ein grossartiges Resultat. Endlich, nach so vielen Aufs und Abs besteht also die Chance, dass nun auch der Ständerat (der Nationalrat hat bereits zugestimmt) - vermutlich in der kommenden Wintersession - Ja sagt zu einem Gesetz für die gewaltfreie Erziehung im ZGB.

Bundesrat lehnt erneut die gesetzliche Verankerung der gewaltfreien Erziehung ab.

Heute verabschiedete der Bundesrat den Postualtsbericht (Postulat) zur gewaltfreien Erziehung. Danach empfiehlt er der Rechtskommission des Ständerates, die Motion Nr. 19.4632 Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern abzulehnen.

Obwohl der Nationalrat mit 111 zu 79 Stimmen im September 2021 die Motion von CVP-Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach deutlich angenommen hat, soll nun die Motion abgelehnt werden.

Wir sind enttäuscht und verwundert: Der Entscheid des Bundesrates zeigt, dass er trotz mehrmaligen Empfehlungen von verschiedenen UN-Gremien für die Rechte des Kindes und zahlreicher Studien zur Gewalt an Kindern in der Schweiz nichts gelernt hat.

Wir zählen nun auf die Klugheit des Ständerates im November. Wir hoffen, dass er der Motion zustimmt, damit auch die Schweiz endlich ein Gesetz hat, das Gewalt an Kindern untersagt, so wie das die meisten europäischen Länder tun.


28. Februar 2021

Rechtskommission Ständerat: Bericht des Bundesrates abwarten

Ende Februar hat die Rechtskommission des Ständerates die Motion Nr. 19.4632 Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern beraten. Resultat: Die Kommission möchte, so steht es in der Medienmitteilung des Bundes, den Bericht zum ebenso hängigen Postulat und die verschiedenen vom Bundesrat präsentierten Lösungsvarianten abwarten, bevor sie sich festlege, wie dem Schutz von Kindern vor Gewalt in der Erziehung am besten entsprochen werden könne. Erst dann wird der Ständerat über die Motion Gewaltfreie Erziehung im ZGB befinden.

Der Bericht des Bundesrates zum Postulat wird voraussichtlich im Sommer 2022 vorliegen. Die Kommission wird die Beratung der Motion wohl erst in der Herbst-Session weiterzuführen. Zum Verein GEWALTFREIE ERZIEHUNG sagte BJ-Direktor Michael Schöller: Wir sind an der Arbeit und werden Sie informieren. Der Verein hat das Amt um ein Hearing gebeten, damit seine Argumente gegebenfalls in den Bericht einfliessen können. Hier warten wir auf eine Antwort.

Etappensieg: Nationalrat sagt Ja zu einem Gesetz für die gewaltfreie Erziehung

Am 30. September 2021 nahm der Nationalrat mit 111 zu 79 Stimmen die Motion von CVP-Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach an! Sie verlangt, dass die gewaltfreie Erziehung im ZGB festgeschrieben wird. Das Geschäfts steht nun am 17. Februar 2022 auf der Traktandenliste der Rechtskommission des Ständerates.

Wir sammeln weiter Unterschriften für unsere Petition an den Bundesrat und Ständerat, um dieses Ziel zu erreichen. Bis heute sind es 10'500 Menschen, die diese Petition unterschrieben haben.


R ü c k b l i c k

Im Dezember 2020 stimmte das Bundes-Parlament einer Motion und einem Postulat von Christine Bulliard-Marbach zu. Das Postulat beauftragt den Bundesrat zu überlegen, wie dem Anliegen - im ZGB den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung zu verankern - entsprochen werden kann. Es ist ein Zwischenschritt, aber in die richtige Richtung. Sollte der Ständerat der Motion Bulliard-Marbach zustimmen, wird das Postulat hinfällig. Die Motion verlangt, dass die gewaltfreie Erziehung im ZGB festgeschrieben wird. 

Seit 2006 bemühen sich zahlreiche Parlamentarierinnen in Bundesbern mittels diverser Vorstösse darum, dass die gewaltfreie Erziehung im Zivilgesetzbuch verankert wird:


Anträge im Bundeshaus:

Motion Nr. 19.4632 "Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern", eingereicht am 20. Dezember 2019 von CVP-Nationalrätin Christine Buillard-Marbach, FR hier Die Motion wurde im Dezember 2021 im Nationalrat mit 111 zu 76 Stimmen angenommen.

Motion Nr. 18.3603 "Im Zivilgesetzbuch ein Verbot von Körperstrafen und anderen erniedrigenden Handlungen gegenüber Kindern verankern", eingereicht am 14.6.2018 von CVP-Nationalrätin Géraldine Marchand-Balet, VS hier erledigt (Rücktritt von Frau Marchand-Balet im September 2019)

Motion Nr. 15.3639 "Abschaffung des Züchtigungsrechtes", eingereicht am 18.6. 2015 von Nationalrätin Chantal Galladé, abgelehnt durch den Bundesrat am 19.8.2015; Begründung hier

Motion Nr. 13.3156 "Gewaltfreie Erziehung", eingereicht am 20.3.2013 von Nationalrätin Yvonne Ferri, Antwort des Bundesrates am 29.5.2013 hier

Anfrage Nr. 13.1022 "Gewalt in der Erziehung. Wie stoppen?", eingereicht am 15.4.2013 von Nationalrätin Jacqueline Fehr, Antwort des Bundesrates am 7.6.2013 hier

Interpellation Nr. 11.3528 "Körperliche Züchtigung im Namen Gottes?", eingereicht am 15.6.2011 von Nationalrätin Jacqueline Fehr, Antwort des Bundesrates 31.8.2011 hier

Postulat Nr. 07.3725 "Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gewalt in der Familie", eingereicht am 5.10.2007 von Nationalrätin Jacqueline Fehr, Antwort Bundesrat 7.12.2006 hier

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