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Deshalb braucht es einen Artikel im ZGB: 

 

Das neue Kindesrecht im ZGB hob im Jahr 1978 das Züchtigungsrecht der Eltern zwar auf. Diese Aufhebung aber, genügt nicht. Es braucht einen Artikel im ZGB, der  Kindern das "Recht auf eine gewaltfreie Erziehung" festschreibt.

 

Ein Gesetzesartikel im ZGB entwickelt eine hohe Effizienz, wenn er von Massnahmen zur Bekanntmachung und Kampagnen zur Aufklärung und (Eltern-) Bildung begleitet wird. Eine europäische Studie zeigt auf, dass Eltern ihre Kinder weniger häufig schlagen, wenn in ihrem Land ein Verbot von Körperstrafen besteht.

 

Weltweit haben 65 Länder das Recht auf gewaltfreie Erziehung gesetzlich verankert. Weitere 27 Staaten arbeiten aktiv daran, ein Recht auf gewaltfreie Erziehung in ihre Gesetzgebung aufzunehmen. 

 

 

Die Schweiz im Abseits

 

Am 4. Juni 2014 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Stockholm dazu aufgerufen, sämtliche Formen der Gewalt gegen Kinder, auch die Körperstrafen, in allen Ländern gesetzlich zu verankern. Auch die UN-Konvention für die Rechte des Kindes fordert in Artikel 19, das Kind müsse "gegen jede Form von Misshandlung durch seine Eltern oder andere Betreuungspersonen geschützt" werden.  Ebenso müssten "entsprechende Präventions- und Behandlungsprogramme" angeboten werden. Die Schweiz hat die Konvention als fünftletztes Land im Jahre 1997 ratifiziert. Sie hat sich verpflichtet, diese Konvention umzusetzen. Dazu gehört ein gesetzlich verankertes Recht auf gewaltfreie Erziehung von Kindern.

 

 

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