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Bundesrat schwächt das  «Recht auf gewaltfreie Erziehung» massiv ab

Wir haben das Ziel erreicht!

Donnerstag, 15. Dezember 2022

Es ist geschafft: Das Gebot der gewaltfreien Erziehung von Kindern hält Einzug ins Zivilgesetzbuch. Gestern sagte der Ständerat mit 27 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen JA zur Motion von Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach (Mitte/FR); der Nationalrat hatte sie schon vor gut einem Jahr gutgeheissen.

Ein Glanzresultat: Wir freuen uns!

 

Eine lange Geschichte hat ihren Höhepunkt erreicht: Über nunmehr 15 Jahre haben Parlamentarierinnen immer wieder Vorstösse eingereicht, die eine Verankerung der gewaltfreien Erziehung im ZGB forderten: Doris Stump (SP, 2005), Jacqueline Fehr (SP, 2007), Yvonne Feri (SP, 2013); Chantal Galladé (SP, 2015), Géraldine Marchand-Balet (CVP, 2018) und zu guter Letzt Christine Bulliard-Marbach (Mitte, 2019). Zahlreiche Menschen und Organisationen haben sich für dieses Ziel eingesetzt, im Tessin, in der Romandie, in der Deutschschweiz.

 

Obwohl der Bundesrat sämtliche Vorlagen immer wieder ablehnte, gelang es endlich, das ganze Parlament für ein JA zu einem Gesetz zu gewinnen. Ständerat Andrea Caroni (FDP/AR) formulierte seinen Meinungsumschwung in der Debatte so: «Mein erster Gedanke war, dass ein Gesetz nichts bringt, aber inzwischen komme ich zum Schluss, dass es doch einen Nutzen haben könnte.»

 

Und so muss sich nun der Bundesrat dem National- und Ständerat fügen. Er wurde beauftragt, ein Gesetz für die gewaltfreie Erziehung auszuarbeiten. Und seit wir wissen, dass Elisabeth Baume-Schneider im Januar 2023 Karin Keller-Sutter (KKS) als Bundesrätin im Justizdepartement ablösen wird, bestehen gute Chancen, dass die Erarbeitung eines Gesetzes ein gutes Resultat ergeben kann. Denn KKS hat in den letzten Jahren, als sie Justizministerin war, alles dafür getan, um ein Gesetz zu blockieren: In ihrem Departement, im Nationalrat und zuletzt im Ständerat. Sie hat verloren. Und das ist auch gut so, denn die Schweiz wurde von der Uno in der Vergangenheit mehrfach gerügt, weil sie nicht bereit war, ein Gesetz für die gewaltfreie Erziehung zu verankern.

 

Interview auf SRF:
Recht auf Gewaltfreiheit:
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