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Bundesrat schwächt das  «Recht auf gewaltfreie Erziehung» massiv ab

Dienstag, 7. November 2023

Die von den Eidgenössischen Räten mit grosser Mehrheit angenommene Motion (Nr. 19.4632) beauftragte den Bundesrat für Kinder ‘das Recht auf gewaltfreie Erziehung’ im Zivilgesetzbuch (ZGB) zu verankern.

 

Der Bericht des Bundes und der Vorentwurf des Gesetzestextes setzen die Motion indessen bei falscher Ausgangslage (Ziff.1 der Vernehmlassung) nicht wirklich um.

 

Einerseits verzichtet die vorgeschlagene Norm mit nicht stichhaltiger Begründung das Recht auf gewaltfreie Erziehung ausdrücklich im Gesetz zu verankern (Ziff. 2 der Vernehmlassung).

 

Andererseits will sich der Bund im Bereich der absolut notwendigen Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagnen nicht engagieren (Ziff.3 der Vernehmlassung).

 

Aus unserer Sicht muss der Bundesrat die Vorlage tiefgreifend überarbeiten.

 

> Vollständige Stellungnahme an den Bundesrat