Deutsch Français Italiano
Sprache: 

Bundesrat schwächt das  «Recht auf gewaltfreie Erziehung» massiv ab

Rechtskommission Ständerat: Bericht des Bundesrates abwarten

Freitag, 18. Februar 2022

Im Februar beriet die Rechtskommission des Ständerates die Motion Nr. 19.4632 "Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern". Weil die Motionärin, Mitte-Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach, nach der Einreichung ihrer Motion im Dezember 2019 der Sache Nachdruck verleihen wollte, reichte sie drei Monate später einen weiteren Vorstoss im Parlament ein, nämlich ein Postulat. Ein Postulat verlangt vom Bundesrat einen Bericht; in diesem Fall wurde der Bundesrat beauftragt "zu prüfen und in einem Bericht darzustellen, wie der Schutz von Kindern vor Gewalt in der Erziehung im ZGB verankert werden kann". Es sind also derzeit zum Thema gewaltfreie Erziehung zwei Vorstösse hängig im Bundesparlament, eine Motion und eine Postulat.

Die Rechtskommission möchte nun, so teilt sie in ihrer Medienmitteilung mit, den Bericht zum Postulat und die darin vom Bundesrat präsentierten Lösungsvarianten abwarten. Erst dann wird der Ständerat über die Motion "Gewaltfreie Erziehung im ZGB" befinden.

 

Der Bericht des Bundesrates wird voraussichtlich im Sommer 2022 vorliegen. Die Kommission wird also die Beratung der Motion erst in der Herbst-Session weiterzuführen.